Dialog über den Umgang mit radioaktivem Abfall
Ein zweiter internationaler zu berücksichtigender Aspekt sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen eines nationalen tiefen Lagers, wenn es in der Nähe eines Nachbarlandes gebaut wird.
Etwaige Gesundheits- und Umweltrisiken während des Betriebs des Endlagers (z.B. ein Zwischenfall während des Transports und/oder der Beladung der Stollen mit radioaktiven Abfällen) sind dann nicht auf das belgische Staatsgebiet beschränkt, sondern können sich auf die Bevölkerung und die Umwelt in einem Nachbarland auswirken. Aber auch nach Verschluss eines Endlagers können unvorhergesehene Ereignisse Auswirkungen bis in das Gebiet eines Nachbarlandes haben.
Bei der endgültigen Entscheidung über die Errichtung eines Endlagers müssen mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt berücksichtigt werden, das sagt auch eine europäische Richtlinie. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten sich gegenseitig darüber informieren und über Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung dieser Auswirkungen beraten. Es bleibt die Frage, inwieweit Nachbarländer auch ein Mitspracherecht bei einer Entsorgung auf belgischem Gebiet haben sollten und umgekehrt.